Die AHL-Tabelle wird umgestellt
In den letzten Wochen mussten zahlreiche Partien der Alps Hockey League aufgrund medizinischer Vorsichtsmaßnahmen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Da nicht mehr garantiert werden kann, dass alle 17 Mannschaften ihr volles Programm bis Ende des Grunddurchgangs am den 22. Jänner absolvieren können, wird per sofort die Tabelle auf das Punkteschnitt-System umgestellt.
Das BOG der Alps Hockey League, bestehend aus Vertretern aller drei Verbände, hat beschlossen die Wertung des Grunddurchgangs auf das unter anderem in ICE Hockey League und DEL bewährte Punkteschnitt-System umzustellen. Diese Vorgehensweise hat sich nach ausführlicher Beratung als fairste Lösung für alle Teams erwiesen.
Dieser Schritt wurde notwendig, da bereits elf Spiele, aufgrund medizinischer Vorsichtsmaßnahmen, auf unbestimmte Zeit verschoben werden mussten und in dem ohnehin sehr dichten Spielplan kaum die Möglichkeit besteht, alle Partien vor Ende des Grunddurchgangs am 22. Jänner nachzuholen.
Das Punkteschnitt-System in der Übersicht:
Wie bisher wird im Grunddurchgang ein Sieg mit drei Punkten für den Sieger, ein unentschiedenes Spiel mit einem Punkt für beide Mannschaften gewertet. Der Sieger in der Verlängerung bzw. im Penaltyschießen erhält einen weiteren Punkt.
Die Platzierung im Grunddurchgang erfolgt per sofort nach dem Punkteschnitt (Quotient aus erspielten Punkten und Anzahl der gewerteten Spiele – auf drei Stellen nach dem Komma gerundet) anstatt wie bisher nach Absolutwerten. Das finale Ranking nach Ende des Grunddurchganges wird wie bisher laut Gamebook Fundamental Rules Teil II League Play Paragraf 3 (4), (5) berechnet.
Im ersten Schritt ist die Voraussetzung für die Einstufung eines Teams in die Tabelle, dass mindestens 70 Prozent der angesetzten Spiele des Grunddurchgangs absolviert wurden. In einem nächsten Schritt werden alle Mannschaften, die weniger als 70 Prozent der Spiele bestritten haben, ans Tabellenende gereiht.
Sollten in Phase 2 (Master- & Qualification Round) weitere Spiele nicht stattfinden- und auch nicht nachgeholt werden können, gilt ebenfalls die oben beschriebene Regelung.